DesignLawForce

Was ist DesignLawForce?

DesignLawForce ist das bekannte System zur kostensparenden und umfassenden persönlichen Rechtsberatung für Ihr Designbüro. Ganz gleich, ob Sie Mode, Textilien, Möbel, Interiors, Websites oder sonstige Objekte entwerfen – DesignLawForce hält Ihnen den Rücken frei und verschafft Ihnen die notwendige Sicherheit.

Welche Beratungsleistungen sind enthalten?

DesignLawForce beinhaltet:
– die gesamte außergerichtliche Rechtsberatung für Ihr Designbüro, wie z.B. Vertragsverhandlungen, Schutzrechte, Ateliermiete, Gesellschaftsgründung, Kooperationen, Beteiligung von Investoren, Forderungsrealisierung;
– Organisation und Management Ihrer Schutzrechte (Marken, Geschmacksmuster und Urheberrechte);
– alle sonstigen außergerichtlichen juristischen Tätigkeiten, die für Ihr Designbüro notwendig sind, wie z.B. Verhandlungen, Teilnahme an wichtigen Gesprächen.

Wie lange läuft der Beratungsservice?

Ab Zahlungseingang Ihrer Jahresgebühr erhalten Sie ein ganzes Jahr lang umfassende Rechtsberatung. Wenn Sie nach dem ersten Jahr weiter den Service in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie nur jeweils die nächste Jahresrate bezahlen. Sonst endet die Rechtsberatung nach einem Jahr ohne jegliche weitere Verpflichtung für Sie – aber wir betreuen Sie natürlich auch gerne weiter!

Treibt das doch nur wieder auf Prozesse hin?

DesignLawForce ist ein Service, den Sie so weit und so lange nutzen können, wie Sie möchten. In unserer auf Designrecht spezialisierten Anwaltskanzlei werden die meisten Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt, viele schon in der frühesten Phase. Grundsätzlich versuchen wir, Ihre Probleme so früh wie möglich und so gut wie möglich für Sie zu lösen. Dabei entstehen oft ganz neue Lösungen für beide Seiten. Aber jede Auseinandersetzung hat ihre Eigendynamik und eigenen Risiken, so dass sich gerichtliche Auseinandersetzungen manchmal trotzdem nicht vermeiden lassen.

Und wenn es doch vor Gericht geht?

In diesem Fall steht Ihnen die DesignLawForce selbstverständlich auch als anwaltliche Vertretung zur Verfügung. Aber leider sind wir durch die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland gezwungen, für anwaltliche Tätigkeiten vor Gericht die gesetzlichen Gebühren (nach dem Streitwert der jeweiligen Sache) zu berechnen. Hierüber werden Sie aber im vorhinein —und auch während eines möglichen Verfahrens laufend—genau informiert.

Ist irgendetwas ausgenommen?

Der DesignLawForce Schutz gilt nur für seriöses Geschäftsgebaren. Rechtswidrige, rücksichtslose oder sinnlose Verhaltensweisen werden nicht unterstützt oder geschützt. Und leider auch nicht private Rechtsfragen.

Wie funktioniert DesignLawForce?

Ganz einfach: DesignLawForce ist für ein ganzes Jahr wie Ihre persönliche Rechtsabteilung – alle Ihre Rechtsfragen werden laufend beantwortet und Ihr persönlicher Spezialist für Designrecht kümmert sich um alle Rechtsangelegenheiten.

Was kostet DesignLawForce?

Die Jahresgebühr hängt von Ihrem Jahresumsatz ab—Sie zahlen 0.9 % Ihres Jahresumsatzes zzgl. U ́St., mindestens aber EUR 500,00 zzgl. U ́St. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis, uns aussagekräftige Nachweise über Ihren Jahresumsatz zuzusenden, z.B. Jahressteuerbescheide und Einnahmen-Überschuss- Rechnungen. Natürlich werden diese Unterlagen und Informationen streng vertraulich behandelt—wie auch alle anderen Informationen von Ihnen.

Gibt es noch weitere Kosten?

Die DesignLawForce Jahresgebühr deckt alle außergerichtlichen Kosten für die persönliche anwaltliche Beratung durch die Anwaltskanzlei Alexander Bretz in Berlin ab. Nicht enthalten sind:
– Kosten für Dritte im Zusammenhang mit anwaltlichen Tätigkeiten (z.B. Anmelde- und Eintragungsgebühren von Ämtern oder auch Kosten für Reisen in Ihrem Auftrag);
– Gerichtsgebühren und alle anderen Gebühren für die gerichtliche Vertretung, soweit sie nicht von der Gegenpartei getragen werden.

Wie können Sie den DesignLawForce Schutz bekommen?

Ganz einfach: Sie füllen das Anmeldeformular vollständig aus und zahlen—aber bitte erst, nachdem Sie unsere Rechnung bekommen haben—Ihre Jahresgebühr in Abhängigkeit von Ihrem Jahresumsatz. Und wenn Sie noch keinen Umsatz haben, gilt einfach die Mindestgebühr.

Was können Sie tun, um Ihren rechtlichen Schutz noch zu verbessern?

Sie sollten auf allen Entwürfen auf Ihr Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht ausdrücklich hinweisen und eine unbefugte Nutzung ausdrücklich untersagen. Und Sie sollten auch auf den Schutz durch DesignLawForce hinweisen. Auf Wunsch erhalten Sie Formulierungsvorschläge und das DesignLawForce Logo auch gerne zur Verwendung auf elektronischen Dokumenten (jpeg-Format) und zur Verlinkung. So kann sich jeder darüber informieren, dass Sie durch DesignLawForce geschützt sind.

Wie kann ich mich für die DesignLawForce anmelden?

Wenn Sie die Beratung im Rahmen der DesignLawForce in Anspruch nehmen möchten, schicken Sie uns bitte eine Email an: info@kulturanwalt.de